Aktuelle Informationen Stand 07. Juni 2022
Aufsichtsrat - 07.06.2022
Einberufung einer Vertreterversammlung
Sehr geehrte Mitglieder,
die Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft „Stadt Salzwedel“ eG zum Geschäftsjahr 2021 findet am 22.06.2022 in Salzwedel statt.
Alle Vertreter*Innen sind dazu schriftlich eingeladen worden.
Grundlage der Vertreterversammlung und deren Entscheidungen ist die Satzung der Genossenschaft in der aktuellsten Fassung. Rechtlicher Rahmen ist weiterhin das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020. Die enthaltenen Regelungen waren zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Durch Art. 16 des Aufbauhilfe-gesetzes 2021 wurden sie bis zum 31. August 2022 verlängert.
Für die Versammlung gilt die 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Landesrecht (gültig vom 28.05.2022 bis 25.06.2022), insbesondere wird auf die Einhaltung der Präambel verwiesen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Aufsichtsrat
2. Bericht des Aufsichtsrates
3. Bericht zum Ergebnis der gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2020
4. Geschäftsbericht des Vorstandes
5. Beschlussvorlagen
5.1 Kenntnisnahme Bericht zum Ergebnis der gesetzlichen Prüfung des
Jahresabschlusses 2020
5.2.Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021
5.3 Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2021
5.4 Beschluss zum Bericht des Aufsichtsrates für 2021
5.5 Beschluss zum Geschäftsbericht des Vorstandes für 2021
5.6 Beschlüsse gem. § 35 Absatz 1 lit. g der Satzung für das Geschäftsjahr 2021
5.6.1 Aufsichtsrat
5.6.2 Vorstand
5.7 Diskussion
6. Beschlussfassungen über die Punkte 5.1 bis 5.6
7. Wahlen zum Aufsichtsrat (§ 24 Satzung )
8. Schlusswort
Der durch den Aufsichtsrat geprüfte Jahresabschluss und der Geschäftsbericht des Vorstandes mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates sind ab dem 14. Juni 2022 in den Geschäftsräumen der Wohnungsbaugenossenschaft „Stadt Salzwedel“ eG in der Karl-Marx-Straße 20 in 29410 Hansestadt Salzwedel einzusehen.
Dr.-Ing. H. Pollack
Aufsichtsratsvorsitzender
Aufsichtsrat - 19. November 2021
Einberufung einer schriftlichen Vertreterversammlung
Sehr geehrte Mitglieder,
die Genossenschaft führt bis zum 20.12.2021 12.00 Uhr eine Ordentliche Vertreterversammlung (schriftliches Verfahren) durch.
Alle Vertreter*innen sind dazu schriftlich informiert worden.
Grundlage dieser Mitteilung ist § 33 der aktuellen Satzung, hierbei Absatz 2 und 3.
Tagesordnung:
- Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2020
- Bericht des Prüfverbandes zum Geschäftsjahr 2019
- Jahresabschluss Geschäftsjahr 2020
- Ergebnisverwendung Geschäftsjahr 2020
- Entlastung des Vorstandes Geschäftsjahr 2020
- Entlastung des Aufsichtsrates Geschäftsjahr 2020
- Satzungsänderungen
Beschlussvorlagen: entsprechen der Tagesordnung
Es gelten die Regelungen der Satzung, jedoch unter Beachtung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) in der gültigen Fassung, zuletzt am 15.09.2021 bis zum 31.08.2022 verlängert.
Dr. Hartmut Pollack
Aufsichtsratsvorsitzender
3-G-Regelung in unseren Geschäftsräumen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona-Neuinfektionen steigen im Altmarkkreis Salzwedel weiter an. Der Inzidenzwert übersteigt seit dem 09.10.2021 durchgängig den Wert von 35. Der Landkreis hat nach Bewertung dieser Infektionslage die 4. Rechtsverordnung zum Schutz der Bevölkerung erlassen.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort auch in unseren Geschäftsräumen der Zutritt bis auf Weiteres, während unserer Geschäftszeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung, ausschließlich nach der 3-G-Regelung erfolgt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte bleiben Sie gesund.
Ihre Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Salzwedel" eG
Aufsichtsrat - 25. Januar 2021
Einberufung einer schriftlichen Vertreterversammlung
Sehr geehrte Mitglieder,
die Genossenschaft führt bis zum 04.03.2021 12.00 Uhr eine Ordentliche Vertreterversammlung (schriftliches Verfahren) durch.
Alle Vertreter*innen sind dazu schriftlich informiert worden.
Grundlage dieser Mitteilung ist § 33 der aktuellen Satzung, hierbei Absatz 2 und 3.
Tagesordnung:
1.Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2019
2.Bericht des Prüfverbandes zum Geschäftsjahr 2018
3.Jahresabschluss Geschäftsjahr 2019
4.Ergebnisverwendung Geschäftsjahr 2019
5.Entlastung des Vorstandes Geschäftsjahr 2019
6.Entlastung des Aufsichtsrates Geschäftsjahr 2019
Beschlussvorlagen: entsprechen der Tagesordnung
Es gelten die Regelungen der Satzung, jedoch unter Beachtung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) in der gültigen Fassung.
Dr. Hartmut Pollack
Aufsichtsratsvorsitzender
Information im Zusammenhang mit dem Coronavirus nach dem 29.10.2020
Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder, Geschäftspartner und Wohnungssuchende,
wir bemühen uns, unsere Geschäftsräume weiterhin geöffnet zu halten - aber sehr im
eingeschränkten Rahmen und unter Einhaltung der üblichen Hygienevorschriften.
Sprechzeiten können leider nicht wie gewohnt stattfinden. Das bedeutet für Sie,
dass Sie sich vorzugsweise bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an die für Ihr
Anliegen zuständige Fachabteilung wenden und einen Termin für den Besuch in unserer
Geschäftsstelle vereinbaren. Die Telefonnummern und E-Mailadressen der einzelnen
Fachabteilungenfinden Sie wie gehabt auf unserer Homepage unter www.wgsalzwedel.de vor.
Sollten Sie ohne Voranmeldung kommen, müssen Sie bitte ggf. einige Zeit außerhalb
der Geschäftsstelle warten, da wir nur Einzelbearbeitung - zur
Kontaktkontrolle - vornehmen können. Danke für Ihr Verständnis!
Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familienmitglieder alle gesund bleiben.
Ihre Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Salzwedel" eG
gez. Der Vorstand
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab 25.05.2018 vollständig wirksam
Die Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Salzwedel" eG hat immer die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes umfassend beachtet. Mit der Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018 ergeben sich besonders im Bereich der personenbezogenen Daten neue Aspekte für uns als Unternehmen und die Mitglieder - meist auch Nutzer der Genossenschaftswohnungen. Die Veränderungen liegen besonders im Bereich der erweiterten Auskunftsrechte hinsichtlich der eigenen Daten. Dazu möchten wir umfassend informieren - Transparenz ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Wir empfehlen ausdrücklich vor Anfragen eine Informationsschrift der Bundesbeauftragten für den Datenschutz - bitte lesen Sie dieses Informationsmaterial. Die Urheberrechte dieser Broschüre liegen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Konkrete, unternehmensspezifische, Fragen beantworten wir gerne - nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Bitte bedenken Sie, dass wir für die Prüfung und Beantwortung Ihrer Anfragen etwas Zeit benötigen - eine sofortige Auskunft ist allein aus Gründen des Datenschutzes selbst meist nicht möglich.
WICHTIG FÜR GESCHÄFTSPARTNER
Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung findet bei allen Geschäftspartnern Anwendung. Dieser Vertrag steht
im Download hier zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass die Anlagen 2 und 3 mit derWG "Stadt Salzwedel" eG separat zu besprechen sind,
da diese von der jeweiligen Art des Auftrages abhängen.
Bereitschaftsdienst in Salzwedel :
Außerhalb der Geschäftszeiten der Genossenschaft ist generell erst der Bereitschaftsdienst der Genossenschaft unter 0151- 12742568 anzurufen. Den Bereich Mieste betrifft diese Regelung nicht ! Eine Beauftragung des Bereitschaftsdienstes ist nur zulässig bei Havarien und Notfällen, die einen sofortigen Einsatz erfordern. Werden Firmen für normale Arbeiten beauftragt, wird durch die Wohnungsbaugenossenschaft lediglich der Stundensatz für normale Arbeiten erstattet. Die Differenz geht zu Lasten des Auftraggebers.
Partner 2017 rund ums Kabelfernsehen
Letztes Update: 07.06.2022