Aktuelle Informationen Stand 25. Januar 2021
Aufsichtsrat - 25. Januar 2021
Einberufung einer schriftlichen Vertreterversammlung
Sehr geehrte Mitglieder,
die Genossenschaft führt bis zum 04.03.2021 12.00 Uhr eine Ordentliche Vertreterversammlung (schriftliches Verfahren) durch.
Alle Vertreter*innen sind dazu schriftlich informiert worden.
Grundlage dieser Mitteilung ist § 33 der aktuellen Satzung, hierbei Absatz 2 und 3.
Tagesordnung:
1.Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2019
2.Bericht des Prüfverbandes zum Geschäftsjahr 2018
3.Jahresabschluss Geschäftsjahr 2019
4.Ergebnisverwendung Geschäftsjahr 2019
5.Entlastung des Vorstandes Geschäftsjahr 2019
6.Entlastung des Aufsichtsrates Geschäftsjahr 2019
Beschlussvorlagen: entsprechen der Tagesordnung
Es gelten die Regelungen der Satzung, jedoch unter Beachtung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) in der gültigen Fassung.
Dr. Hartmut Pollack
Aufsichtsratsvorsitzender
Keine Vermietung Gästewohnungen und LEIDER! Seniorentreff Hoppestraße 50 bleibt zu!
Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder,
Gästewohnungen können wir derzeit ob der aktuellen Corona-Pandemie-Lage NICHT VERMIETEN.
Der Seniorentreff in der Hoppestraße 50 muss auch geschlossen bleiben.
Ihre Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Salzwedel" eG
Information im Zusammenhang mit dem Coronavirus nach dem 29.10.2020
Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder, Geschäftspartner und Wohnungssuchende,
wir bemühen uns, unsere Geschäftsräume weiterhin geöffnet zu halten - aber sehr im
eingeschränkten Rahmen und unter Einhaltung der üblichen Hygienevorschriften.
Sprechzeiten können leider nicht wie gewohnt stattfinden. Das bedeutet für Sie,
dass Sie sich vorzugsweise bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an die für Ihr
Anliegen zuständige Fachabteilung wenden und einen Termin für den Besuch in unserer
Geschäftsstelle vereinbaren. Die Telefonnummern und E-Mailadressen der einzelnen
Fachabteilungenfinden Sie wie gehabt auf unserer Homepage unter www.wgsalzwedel.de vor.
Sollten Sie ohne Voranmeldung kommen, müssen Sie bitte ggf. einige Zeit außerhalb
der Geschäftsstelle warten, da wir nur Einzelbearbeitung - zur
Kontaktkontrolle - vornehmen können. Danke für Ihr Verständnis!
Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familienmitglieder alle gesund bleiben.
Ihre Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Salzwedel" eG
gez. Der Vorstand
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab 25.05.2018 vollständig wirksam
Die Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Salzwedel" eG hat immer die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes umfassend beachtet. Mit der Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018 ergeben sich besonders im Bereich der personenbezogenen Daten neue Aspekte für uns als Unternehmen und die Mitglieder - meist auch Nutzer der Genossenschaftswohnungen. Die Veränderungen liegen besonders im Bereich der erweiterten Auskunftsrechte hinsichtlich der eigenen Daten. Dazu möchten wir umfassend informieren - Transparenz ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Wir empfehlen ausdrücklich vor Anfragen eine Informationsschrift der Bundesbeauftragten für den Datenschutz - bitte lesen Sie dieses Informationsmaterial. Die Urheberrechte dieser Broschüre liegen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Konkrete, unternehmensspezifische, Fragen beantworten wir gerne - nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Bitte bedenken Sie, dass wir für die Prüfung und Beantwortung Ihrer Anfragen etwas Zeit benötigen - eine sofortige Auskunft ist allein aus Gründen des Datenschutzes selbst meist nicht möglich.
WICHTIG FÜR GESCHÄFTSPARTNER
Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung findet bei allen Geschäftspartnern Anwendung. Dieser Vertrag steht
im Download hier zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass die Anlagen 2 und 3 mit derWG "Stadt Salzwedel" eG separat zu besprechen sind,
da diese von der jeweiligen Art des Auftrages abhängen.
Bereitschaftsdienst in Salzwedel :
Außerhalb der Geschäftszeiten der Genossenschaft ist generell erst der Bereitschaftsdienst der Genossenschaft unter 0151- 12742568 anzurufen. Den Bereich Mieste betrifft diese Regelung nicht ! Eine Beauftragung des Bereitschaftsdienstes ist nur zulässig bei Havarien und Notfällen, die einen sofortigen Einsatz erfordern. Werden Firmen für normale Arbeiten beauftragt, wird durch die Wohnungsbaugenossenschaft lediglich der Stundensatz für normale Arbeiten erstattet. Die Differenz geht zu Lasten des Auftraggebers.
Partner 2017 rund ums Kabelfernsehen
Letztes Update: 06.04.2021