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Aktuelle Informationen Stand 23. September 2023

 

 

Mitgliederinformation:   Vertreterwahl 2023


Gemäß der Wahlordnung werden in der Zeit vom 29.09.2023 bis zum

20.10.2023 in der Geschäftsstelle die Wahlvorschläge sowie weiter die

Wählerlisten für die Vertreterwahl 2023 ausgelegt und für jedes Mitglied

der Genossenschaft (unter Beachtung der geltenden Datenschutzregeln)

einsehbar sein.

 

 

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Geschäftsstelle

am 02.10.2023 sowie am 30.10.2023 geschlossen ist. Bei Havarien und Notfällen

ist der Bereitschaftsdienst unter der 0151 12742568 erreichbar.


Vorstand und Wahlvorstand 

 

 

 

Mitgliederinformation:    Vertreterwahlen 2023  

 

Sehr geehrte Mitglieder,   

 

nach § 31 unserer Satzung  ist  eine Vertreterwahl erforderlich.  Am  14. Juni 2023  wurden in der Vertreterversammlung dafür die Grundlagen gelegt.  Diese Versammlung beschloss u.a. eine neue Wahlordnung  (siehe hier: wgsalzwedel.de).

 

Jedes Mitglied erhält ab dem 04. September 2023  dazu ein persönliches Anschreiben mit Detailinformationen zur Wahl.

 

Der  gesamte Ablauf der Wahl  erfolgt mit allen notwendigen Schritten in der Zeitspanne vom 04.September 2023 bis zum 24.November 2023.

 

Mitglieder deren aktuelle Adresse nicht verfügbar ist, haben die Möglichkeit  ihr Anschreiben in der Geschäftsstelle der Genossenschaft persönlich abzuholen oder schriftlich eine zustellfähige Adresse zu benennen.   Für  nicht zustellbare  Anschreiben  (z.B. Rücksendungen)  gilt das Gleiche.

Diese Möglichkeit besteht in der Zeitspanne zwischen 04.September - 25.September 2023.

 

Gemäß der Wahlordnung werden weitere Informationen im Internet und wo notwendig in einem öffentlichen Blatt zu gegebener Zeit  erfolgen.

 

Über eine hohe Beteiligung durch die Mitglieder würden wir uns sehr freuen.

      

 

Doris Balsat

 

Vorsitzende Wahlvorstand 

 

 

Aufsichtsrat - 30.05.2023

Einberufung einer Vertreterversammlung

Aktuelle Informationen - Stand 07.06.2022
Aufsichtsrat - 07.06.2022
Einberufung einer Vertreterversammlung 
Sehr geehrte Mitglieder, 
die Vertreterversammlung der  Wohnungsbaugenossenschaft „Stadt Salzwedel“ eG   zum Geschäftsjahr 2021  findet am 22.06.2022 in Salzwedel statt.  
Alle Vertreter*Innen sind dazu schriftlich eingeladen worden.   
Grundlage der Vertreterversammlung  und deren Entscheidungen ist die Satzung der Genossenschaft in der aktuellsten Fassung.  Rechtlicher Rahmen ist  weiterhin das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020.  Die  enthaltenen Regelungen waren zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Durch  Art. 16 des Aufbauhilfe-gesetzes 2021 wurden sie bis zum 31. August 2022 verlängert. 
Für die Versammlung  gilt  die 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Landesrecht  (gültig vom 28.05.2022 bis 25.06.2022), insbesondere wird auf die Einhaltung der Präambel verwiesen.  
Tagesordnung 
1. Begrüßung durch den Aufsichtsrat
2. Bericht des Aufsichtsrates
3. Bericht zum Ergebnis der gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses  2020
4. Geschäftsbericht des Vorstandes
5. Beschlussvorlagen
     5.1 Kenntnisnahme Bericht zum Ergebnis der gesetzlichen Prüfung des 
         Jahresabschlusses 2020
     5.2.Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021
     5.3 Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2021
     5.4 Beschluss zum Bericht des Aufsichtsrates für 2021
     5.5 Beschluss zum Geschäftsbericht des Vorstandes für 2021
     5.6 Beschlüsse  gem. § 35 Absatz 1 lit. g der Satzung für  das Geschäftsjahr 2021
       5.6.1 Aufsichtsrat 
       5.6.2 Vorstand 
     5.7 Diskussion
6. Beschlussfassungen über die Punkte 5.1 bis 5.6
7. Wahlen zum  Aufsichtsrat  (§ 24 Satzung ) 
    
8. Schlusswort
Der durch den Aufsichtsrat geprüfte Jahresabschluss und der Geschäftsbericht des Vorstandes mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates sind ab dem 14. Juni 2022 in den Geschäftsräumen der Wohnungsbaugenossenschaft „Stadt Salzwedel“ eG in der Karl-Marx-Straße 20 in 29410 Hansestadt Salzwedel einzusehen.  
Dr.-Ing. H. Pollack
Aufsichtsratsvorsitzender

 

Sehr geehrte Mitglieder, 

 

die Vertreterversammlung der  Wohnungsbaugenossenschaft „Stadt Salzwedel“ eG zum Geschäftsjahr 2022 findet am 14.06.2023 in Salzwedel statt.  

Alle Vertreter*Innen sind dazu schriftlich eingeladen worden. Grundlage der Vertreterversammlung  und deren Entscheidungen ist die Satzung der Genossenschaft in der aktuellsten Fassung. Teilweise gilt für dieses Jahr als rechtlicher Rahmen das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020. Durch Art. 16 des Aufbauhilfegesetzes 2021 galten Teile bis zum 31. August 2022. 

 

 

Tagesordnung

1. Begrüßung durch den Aufsichtsrat

2. Bericht des Aufsichtsrates

3. Information zum Stand der gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021

4. Vortrag des Vorstandes

5. Beschlussvorlagen

5.1.Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022

5.2 Beschluss über die Verwendung des Jahresfehlbetrages 2022

5.3 Beschluss zum Bericht des Aufsichtsrates für 2022

5.4 Beschlüsse gem. § 35 Abs.1 lit. g Satzung für das Geschäftsjahr 2022

5.4.1 Aufsichtsrat

5.4.2 Vorstand

5.5 Diskussion

6. Beschlussfassungen über die Punkte 5.1 bis 5.4

7. Diskussion und Beschluss zu § 24 der Satzung

8. Vorbereitung Vertreterwahl 2023

8.1. Diskussion zur Wahlordnung

8.2. Abstimmung über die Wahlordnung

8.3. Kandidaten für den Wahlvorstand

8.4. Abstimmung über Wahlvorstand

8.5. Empfehlungen für den Wahlvorstand - (auszugsweise – nicht vollständig) Wahlbezirke Anzahl Ersatzvertreter:innen Kandidaten und Wahlvorschläge

8.6. Abstimmung über Empfehlungen an den Wahlvorstand

9. Schlusswort und Begrüßung von Gästen außerhalb der Versammlung 

 

Der durch den Aufsichtsrat geprüfte Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vortrag des Vorstandes sind ab dem 05. Juni 2023 in den Geschäftsräumen der Wohnungsbaugenossenschaft „Stadt Salzwedel“ eG in der Karl-Marx-Straße 20 in 29410 Hansestadt Salzwedel einzusehen.

 

Wir hoffen sehr auf reges Interesse! Nutzen Sie bitte vorzugsweise für Rückfragen die Mailadresse: aufsichtsrat@wgsalzwedel.de

 

Freundliche Grüße

Dr.-Ing. H. Pollack

Aufsichtsratsvorsitzender

 

 

Aufsichtsrat - 07.06.2022

Einberufung einer Vertreterversammlung 

 

 

Sehr geehrte Mitglieder, 

 

die Vertreterversammlung der  Wohnungsbaugenossenschaft „Stadt Salzwedel“ eG   zum Geschäftsjahr 2021  findet am 22.06.2022 in Salzwedel statt.  

Alle Vertreter*Innen sind dazu schriftlich eingeladen worden.   

Grundlage der Vertreterversammlung  und deren Entscheidungen ist die Satzung der Genossenschaft in der aktuellsten Fassung.  Rechtlicher Rahmen ist  weiterhin das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020.  Die  enthaltenen Regelungen waren zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Durch  Art. 16 des Aufbauhilfe-gesetzes 2021 wurden sie bis zum 31. August 2022 verlängert. 

Für die Versammlung  gilt  die 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Landesrecht  (gültig vom 28.05.2022 bis 25.06.2022), insbesondere wird auf die Einhaltung der Präambel verwiesen.  

 

Tagesordnung:

 

1. Begrüßung durch den Aufsichtsrat

2. Bericht des Aufsichtsrates

3. Bericht zum Ergebnis der gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses  2020

4. Geschäftsbericht des Vorstandes

5. Beschlussvorlagen

    5.1 Kenntnisnahme Bericht zum Ergebnis der gesetzlichen Prüfung des

         Jahresabschlusses 2020

    5.2.Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021

    5.3 Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2021

    5.4 Beschluss zum Bericht des Aufsichtsrates für 2021

    5.5 Beschluss zum Geschäftsbericht des Vorstandes für 2021

    5.6 Beschlüsse  gem. § 35 Absatz 1 lit. g der Satzung für  das Geschäftsjahr 2021

       5.6.1 Aufsichtsrat 

       5.6.2 Vorstand 

     5.7 Diskussion

6. Beschlussfassungen über die Punkte 5.1 bis 5.6

7. Wahlen zum  Aufsichtsrat  (§ 24 Satzung ) 

8. Schlusswort

 

Der durch den Aufsichtsrat geprüfte Jahresabschluss und der Geschäftsbericht des Vorstandes mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates sind ab dem 14. Juni 2022 in den Geschäftsräumen der Wohnungsbaugenossenschaft „Stadt Salzwedel“ eG in der Karl-Marx-Straße 20 in 29410 Hansestadt Salzwedel einzusehen.  

 

Dr.-Ing. H. Pollack

Aufsichtsratsvorsitzender

 

 

Aufsichtsrat -  19. November 2021

Einberufung  einer  schriftlichen Vertreterversammlung 

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

die Genossenschaft führt bis zum 20.12.2021 12.00 Uhr eine Ordentliche Vertreterversammlung (schriftliches Verfahren) durch.

Alle Vertreter*innen sind dazu schriftlich informiert worden.  

Grundlage dieser Mitteilung ist  § 33  der aktuellen  Satzung, hierbei Absatz 2 und 3. 

 

Tagesordnung:   

 

  1. Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2020
  2. Bericht des Prüfverbandes zum Geschäftsjahr 2019
  3. Jahresabschluss Geschäftsjahr 2020
  4. Ergebnisverwendung Geschäftsjahr 2020
  5. Entlastung des Vorstandes Geschäftsjahr 2020
  6. Entlastung des Aufsichtsrates Geschäftsjahr 2020
  7. Satzungsänderungen

 

Beschlussvorlagen: entsprechen der Tagesordnung


Es gelten die Regelungen der Satzung, jedoch unter Beachtung des Gesetzes  zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) in der gültigen Fassung, zuletzt am 15.09.2021 bis zum 31.08.2022 verlängert.

 

Dr. Hartmut Pollack

Aufsichtsratsvorsitzender

 

 

 

 

3-G-Regelung in unseren Geschäftsräumen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Corona-Neuinfektionen steigen im Altmarkkreis Salzwedel weiter an. Der Inzidenzwert übersteigt seit dem 09.10.2021 durchgängig den Wert von 35. Der Landkreis hat nach Bewertung dieser Infektionslage die 4. Rechtsverordnung zum Schutz der Bevölkerung erlassen.

 

Bitte beachten Sie, dass ab sofort auch in unseren Geschäftsräumen der Zutritt bis auf Weiteres, während unserer Geschäftszeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung, ausschließlich nach der 3-G-Regelung erfolgt.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Bitte bleiben Sie gesund.

 

Ihre Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Salzwedel" eG

 

 

 

Aufsichtsrat -  25. Januar 2021

Einberufung  einer  schriftlichen Vertreterversammlung 

 

Sehr geehrte Mitglieder,

die Genossenschaft führt bis zum 04.03.2021 12.00 Uhr eine Ordentliche Vertreterversammlung (schriftliches Verfahren) durch.

Alle Vertreter*innen sind dazu schriftlich informiert worden.  

Grundlage dieser Mitteilung ist  § 33  der aktuellen  Satzung, hierbei Absatz 2 und 3. 

 

Tagesordnung:   

 

1.Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2019
2.Bericht des Prüfverbandes zum Geschäftsjahr 2018
3.Jahresabschluss Geschäftsjahr 2019
4.Ergebnisverwendung Geschäftsjahr 2019
5.Entlastung des Vorstandes Geschäftsjahr 2019
6.Entlastung des Aufsichtsrates Geschäftsjahr 2019

 

Beschlussvorlagen: entsprechen der Tagesordnung


Es gelten die Regelungen der Satzung, jedoch unter Beachtung des Gesetzes  zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) in der gültigen Fassung.

 

Dr. Hartmut Pollack

Aufsichtsratsvorsitzender

 

 

 

 

Information im Zusammenhang mit dem Coronavirus nach dem 29.10.2020

 

Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder, Geschäftspartner und Wohnungssuchende,

 

wir bemühen uns, unsere Geschäftsräume weiterhin geöffnet zu halten - aber sehr im

eingeschränkten Rahmen und unter Einhaltung der üblichen Hygienevorschriften.

Sprechzeiten können leider nicht wie gewohnt stattfinden. Das bedeutet für Sie,

dass Sie sich vorzugsweise bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an die für Ihr

Anliegen zuständige Fachabteilung wenden und einen Termin für den Besuch in unserer 

Geschäftsstelle vereinbaren. Die Telefonnummern und E-Mailadressen der einzelnen

Fachabteilungenfinden Sie wie gehabt auf unserer Homepage  unter www.wgsalzwedel.de vor.

Sollten Sie ohne Voranmeldung kommen, müssen Sie bitte ggf. einige Zeit außerhalb

der Geschäftsstelle warten, da wir nur Einzelbearbeitung - zur 

Kontaktkontrolle - vornehmen können.  Danke für Ihr Verständnis!

 

Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familienmitglieder alle gesund bleiben.

 

Ihre Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Salzwedel" eG

 

gez. Der Vorstand

 

 

 

 

 

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab 25.05.2018 vollständig wirksam

 

Die Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Salzwedel"  eG  hat immer die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes umfassend beachtet.  Mit der Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018  ergeben sich besonders im Bereich der personenbezogenen Daten neue Aspekte für uns als Unternehmen und die Mitglieder - meist auch Nutzer der Genossenschaftswohnungen.  Die Veränderungen liegen besonders im Bereich der erweiterten Auskunftsrechte hinsichtlich der eigenen Daten.  Dazu möchten wir umfassend informieren - Transparenz ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur.

Wir empfehlen ausdrücklich vor Anfragen eine Informationsschrift der Bundesbeauftragten für den Datenschutz -  bitte lesen Sie dieses Informationsmaterial.  Die Urheberrechte dieser Broschüre liegen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.

Konkrete, unternehmensspezifische, Fragen beantworten wir gerne -  nehmen Sie Kontakt mit uns auf.  Bitte bedenken Sie, dass wir für die Prüfung und Beantwortung Ihrer Anfragen etwas Zeit benötigen - eine sofortige Auskunft  ist allein aus Gründen des Datenschutzes selbst meist nicht möglich. 

 

WICHTIG  FÜR GESCHÄFTSPARTNER

Vertrag über die Verarbeitung von Daten  im Auftrag


Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung findet bei allen Geschäftspartnern Anwendung. Dieser Vertrag steht

im Download hier zur Verfügung.  

Zu beachten ist, dass die Anlagen 2 und 3 mit derWG "Stadt Salzwedel"  eG separat zu besprechen sind,

da diese von der jeweiligen Art des Auftrages abhängen.

 

 

Bereitschaftsdienst  in Salzwedel :

Außerhalb  der Geschäftszeiten der Genossenschaft   ist generell  erst der  Bereitschaftsdienst der Genossenschaft unter  0151- 12742568   anzurufen.  Den Bereich Mieste  betrifft diese  Regelung nicht ! Eine Beauftragung des Bereitschaftsdienstes ist nur zulässig bei Havarien und Notfällen, die einen sofortigen Einsatz erfordern. Werden Firmen für normale Arbeiten beauftragt, wird durch die Wohnungsbaugenossenschaft lediglich der Stundensatz für normale Arbeiten erstattet. Die Differenz geht zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

 

Partner 2017 rund ums Kabelfernsehen

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                                                                                  Letztes Update: 07.06.2022